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Kältemittel- Verordnung

Kroll Kältetechnik, Lindenthal 11, 82418 Murnau, Tel. 08841/ 99 2 33, Fax. 08841/ 89 54

 

Einsatz des ozonabbauenden FCKW-Kältemittels R 12 in Kälte- und Klimaanlagen um über 50% reduziert

Berlin - Das Kältemittel R 12 trägt wesentlich zum Abbau der Ozonschicht bei. Deshalb darf es in bestehenden Kälteanlagen in Deutschland seit 01. Juli 1998 nicht mehr verwendet werden. Die Nutzung in neuen Anlagen ist bereits seit 01. Januar 1995 verboten. Viele Betreiber von Klima- und Kälteanlagen haben R 12 ausgetauscht, nachdem das Umweltbundesamt im Dezember 1995 Ersatzkältemittel bekannt gegeben hat. Eine Umfrage im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt: Anfang 1996 enthielten Klima- und Kälteanlagen in Deutschland noch circa 6740 Tonnen R 12. Mitte 1998 war es nur noch rund die Hälfte. Offenbar gilt: Je größer die Anlage oder je größer der Anlagenbetreiber ist, desto höher ist die Bereitschaft, R 12 zu ersetzen. Erheblichen Nachholbedarf gibt es noch bei der Umrüstung privater Auto-Klimaanlagen. Nur sieben Prozent wurden bisher umgerüstet. Damit sind Auto-Klimaanlagen in Deutschland zur wichtigsten Quelle für den Ausstoß von R 12 geworden. Allerdings sind Anlagen einzelner Hersteller seit etwa 1994 FCKW-frei. Damit unnötige Umweltbelastungen vermieden werden, appelliert das Umweltbundesamt an die Autobesitzer, das Kältemittel durch dafür qualifiziertes Personal austauschen zu lassen.

Wie unterschiedlich die Quoten für den Ersatz von R 12 in den verschiedenen Branchen sind, zeigt die Tabelle auf Seite 2. So liegt bei Lebensmittelmärkten die Ersatzquote bei über 80 %. Im großen Bereich der Fahrzeugklimatisierung gibt es erhebliche Schwankungen. Herausragend sind die Schienenfahrzeuge, die zu 100 % umgestellt wurden. Hingegen sind es bei den privaten Pkw-Klimaanlagen nur die erwähnten sieben Prozent. Unter dem Strich sind in der Fahrzeugklimatisierung dadurch nur 10% der Altanlagen R 12- frei.

Berechnet man nicht nur die Menge des eingesetzten R 12, sondern auch das ozonabbauende Potential, war R 12 mit einem Anteil von 80 % die wichtigste FCKW-Quelle im Kältebereich. Auch dieser Wert konnte von 1996 bis 1998 halbiert werden, weil R 12 in bestehenden Anlagen ausgetauscht oder alte gegen neue Anlagen ersetzt wurden.

Das am häufigsten eingesetzte Ersatzkältemittel ist R 134a mit einem Anteil von 54 %. Weitere, vielfach eingesetzte Ersatzkältemittel ohne Ozonabbaupotential sind R 404a, R 507 und R 413a. Ein Drittel der heute eingesetzten Ersatzkältemittel besitzt noch ein - wenn auch geringeres - Ozonabbaupotential. Hierzu zählt das R 22 - ein H-FCKW - sowie R 22- haltige Gemische.

Das Umweltbundesamt empfiehlt für alle Anwendungsbereiche von R 12 den schnellstmöglichen Austausch des Kältemittels durch sachkundiges Personal - auch wenn es sich um derzeit noch intakte Kälte- oder Klimaanlagen handelt. Warten auf den Ernstfall, das heißt bis zum Leckagefall, verursacht unnötige und vermeidbare Umweltbelastungen. Bei einem rechtzeitigen Austausch des Kältemittels können diese durch eine fachgerechte Entsorgung und Zerstörung des R 12 vermieden werden. Die Kosten für einen Austausch liegen beispielsweise bei einem Pkw nach Angaben der Hersteller zwischen circa 700 und 2.000 DM.

 

Stichtag:  30. Juni 1998:

Die Stunde des FCKW-Recycling

Ab 1. Juli darf FCKW R 12 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden / Solvay bietet umweltschonendes Recycling-Konzept

Der 30. Juni 1998 ist ein wichtiges Datum für alle, die noch Kälteanlagen mit dem vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) R12 betreiben oder Lagerbestände bzw. Vorräte von FCKW R12 besitzen. Ab diesem Zeitpunkt darf dieser Stoff in Deutschland nicht mehr als Kältemittel in den Verkehr gebracht werden, also weder als Neuware noch als Recyclingware verkauft werden. Damit ist auch die Verwendung von R12 für Reparatur- und Servicezwecke bei Kälte- und Klimaanlagen aller Art einschließlich der Autoklimaanlagen verboten.

Der Verbotstermin, der Ende 1995 im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden war, gab Anlaß zu einem groß angelegten Programm zur Umrüstung der infrage kommenden Aggregate. Mit einem weltweit einmaligen Recycling-Konzept werden die gebrauchten FCKW eingesammelt und in einer Hochtemperaturspaltanlage des Solvay-Werkes Frankfurt im Einklang mit den Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in die Ausgangsprodukte Flußsäure und Salzsäure umgewandelt. Beide Produkte werden in Neuwarenqualität verkauft, auf diese Weise lassen sich Ressourcen und Umwelt schonen.

Das Recycling-Konzept Solvay / Buchen, das auch von Behörden und privaten Umweltorganisationen unterstützt wird, findet breite Akzeptanz bei Handel, Industrie und Verbrauchern. Hervorzuheben ist, daß dieses Konzept genutzt wird, obwohl auch weniger umweltschonende und damit billigere Entsorgungsmöglichkeiten angeboten werden. Viele Marktteilnehmer haben erkannt, daß zu der Qualität ihrer Verkaufsprodukte heute ebenso die Qualität der Entsorgung der gebrauchten Produkte entsprechend den Kriterien des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gehört.

Der Ausstieg aus den FCKW ist bisher in Deutschland beispielhaft durchgeführt worden. Expertengruppen aus vielen Ländern haben sich über die erfolgreiche Vorgehensweise im Solvay-Werk Frankfurt informiert. Notwendig ist es nun, die zur Entlastung der Umwelt auch die restlichen FCKW-Bestände ebenfalls schonend nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Recycling-Konzept Solvay / Buchen zu entsorgen. Über dieses Konzept informiert die neue Broschüre "Thermische Spaltung und Verwertung von Kältemitteln" der Solvay Fluor und Derivate GmbH, Hannover (Postfach 220, 30002 Hannover).htag

 

Kühlgeräte umweltgerecht entsorgen
Umweltbundesamt legt kostenlosen Leitfaden vor

Von den rund 61 Millionen Kühlschränken und Gefriergeräten in deutschen Haushalten müssen pro Jahr circa 3,1 Millionen Geräte entsorgt werden. Dabei entstehen rund 170.000 Tonnen Abfall. Besonders schwierig ist die Entsorgung der ozonschicht-schädigenden Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Was bei der umweltgerechten Entsorgung der Kühlgeräte zu beachten ist, zeigt ein 15seitiger Leitfaden des Umweltbundesamtes.

FCKW wurden bisher im Kühlkreislauf als Kältemittel (meist FCKW R 12), aber auch als Treibmittel im Isolationsschaum (meist FCKW R 11) eingesetzt. Zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Ozonschicht, müssen beide Sorten umweltverträglich entsorgt werden. Derzeit gibt es in Deutschland aber noch keine allgemein akzeptierten Richtlinien, um die unterschiedlichen Entsorgungsarten von Kühlgeräten bewerten zu können. Das Umweltbundesamt hat deshalb in- und ausländische Experten zu einem Workshop eingeladen, um über den Stand der Technik zu diskutieren. Auf der Basis dieser Ergebnisse wurde der nun vorliegende Leitfaden erarbeitet. Er ist in erster Linie eine Orientierungshilfe für Kommunen und andere Entscheidungsträger bei der Vergabe von Entsorgungsaufträgen für Kältegeräte.

Für die zur Verfügung stehenden Verfahren wurden in Anlehnung an langjährige Erfahrungen in der Schweiz sogenannte Orientierungswerte vorgeschlagen, die im Rahmen einer qualitätsorientierten Entsorgung von Kältegeräten eingehalten werden können. Damit wird die von den unterschiedlichen Verwertern angebotene Qualität der Entsorgung von Kältegeräten vergleichbar und besser bewertbar. Zentrale Bedeutung kommt einem nachvollziehbaren und transparenten Stoffstrommonitoring zu, das nachweist, daß die zurückgewonnenen FCKW letztlich einer umweltverträglichen Behandlung zugeführt werden. Der Leitfaden enthält auch Aussagen dazu, welche Aspekte bei einem solchen Stoffstrommonitoring berücksichtigt werden müssen und welche Fehlermöglichkeiten bestehen.

Berlin, den 05.02.1998

 

Ersatzkältemittel für R 502 bekannt gegeben
Ausstieg aus der Verwendung des FCKW-Kältemittels R 502 in "alten" Kälte- und Klimaanlagen rechtlich zwingend

Das FCKW-Kältemittel R 502, bestehend aus den Gemischkomponenten R 115 und R 22, trägt wesentlich zum Abbau der Ozonschicht bei. Das Umweltbundesamt hat deshalb jetzt Ersatzkältemittel für R 502 benannt. Die Bekanntgabe ist im Bundesanzeiger Nr. 91, S. 7939 am 19.05.1999 veröffentlicht worden.

R 502 ist nach R 12 das bedeutendste ozonschichtabbauende Kältemittel. Es enthält über 50 % der in der FCKW-Verordnung von 1991 verbotenen vollhalogenierten FCKW R 115 und daneben den teilhalogenierten FCKW R 22. R 502 trägt mit circa 9 % zu den jährlichen Emissionen vollhalogenierter FCKW aus dem Bereich Kältetechnik bei - bezogen auf die ozonabbauende Wirkung.

Nach Prüfung der potentiellen Ersatzkältemittel hat das Umweltbundesamt folgende Ersatzkältemittelgemische bekannt gegeben:

R 404A (R 125/R 134a/R143a)
R 407 A und B (R 32/R 125/R 134a)
R 507 (R 125/R 143a)
R 32/R 125/R 143a (Mischungsanteile: 10%/45%/45%).

Die bekannt gegebenen Kältemittel sind im Hinblick auf ihre toxikologischen Eigenschaften untersucht. Der Einsatz anderer als der oben genannten Kältemittel mit geringerem Ozonabbaupotential als R 502 ist zulässig. Häufig verfügen diese anderen Kältemittel über ein, wenn auch geringeres, Ozonabbaupotential. Sie wurden deshalb nicht vom Umweltbundesamt als Ersatzkältemittel bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe basiert auf einem 1997 veröffentlichten Forschungsbericht, der im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA-TEXTE 27/97) erarbeitet wurde. Die vom Forschungszentrum für Kältetechnik und Wärmepumpen GmbH, Hannover, erstellte Studie kam zu dem Schluß, daß der Einsatz von Ersatzkältemitteln mit niedrigerem Ozonabbaupotential in R 502-Kälteanlagen technisch möglich ist. Betroffen sind vor allem Anlagen zur gewerblichen Kühlung im Temperaturbereich von -20°C bis -5°C Kühlguttemperatur.

Durch die Bekanntgabe von Ersatzkältemitteln wird die in §10 Abs. 2 der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung enthaltene Übergangsregelung für R 502-haltige Erzeugnisse unwirksam. Da sich das Verwendungsverbot auf den unmittelbaren Umgang mit R 502 bezieht, ist damit unter anderem das Nachfüllen von R 502 verboten.

Ausgenommen sind nur kompakte, werksgefertigte Heizwärmepumpen mit einer Heizleistung kleiner 25 Kilowatt (kW). Für diese Geräte kann die vorgesehene Neufassung der EG-Verordnung 3093/94 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, relevant werden. Die Verordnung, über die der Umweltministerrat bereits im Dezember 1998 Einvernehmen erzielt hat, enthält ein Verwendungsverbot für R 502 in Kühl- und Klimaanlagen ab dem 01.01.2001. Mit einem Inkrafttreten der Verordnung wird in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 gerechnet.

Eine Reihe von Anlagen wurden bereits vorsorglich auf alternative Kältemittel umgestellt. Das Umweltbundesamt appelliert an alle anderen Betreiber von R 502-Anlagen, die Umrüstung durch sachkundiges Personal baldmöglichst vornehmen zu lassen und nicht zu warten, bis die Anlage repariert werden muß.

Weitere Informationen sind beim Umweltbundesamt, Fachgebiet III 1.4, Postfach 33 00 22,

14191 Berlin, Fax: 030/8903-3105 kostenlos erhältlich.

Berlin, den 01.06.1999